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VG Sigmaringen, 17.11.2015 - A 8 K 3238/13 |
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- BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96
Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen …
Auszug aus VG Sigmaringen, 17.11.2015 - A 8 K 3238/13
Dies ist dann der Fall, wenn eine wesentliche oder gar lebensbedrohliche Verschlechterung des Gesundheitszustands droht (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.11.1997 - 9 C 58/96 - juris). - BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 118.05
Verfahrensrecht, Sachaufklärungspflicht, eigene Sachkunde, Krankheit, …
Auszug aus VG Sigmaringen, 17.11.2015 - A 8 K 3238/13
Eine Gefahr ist "erheblich", wenn eine Gesund heitsbeeinträchtigung von besonderer Intensität zu erwarten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.05.2006 - 1 B 118/05 - juris, Tz. 4). - BVerwG, 29.10.2002 - 1 C 1.02
Abschiebungshindernis; Zielstaatsbezogenheit; individuelle Erkrankung; psychische …
Auszug aus VG Sigmaringen, 17.11.2015 - A 8 K 3238/13
Eine krankheitsbedingte zielstaatsbezogene Gefahr kann sich im Einzelfall auch daraus ergeben, dass der erkrankte Aus länder eine an sich im Zielstaat verfügbare medizinische Behandlung tatsächlich nicht erlangen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.10.2002 - 1 C 1/02 - juris), etwa, weil dies aus finanziellen Gründen nicht möglich ist. - BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05
Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit; …
Auszug aus VG Sigmaringen, 17.11.2015 - A 8 K 3238/13
Erforderlich aber auch ausreichend für das Vorlie gen der Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG ist danach, dass sich die vorhandene Erkrankung des Ausländers aufgrund zielstaatsbezogener Umstände in einer Weise verschlimmert, die zu einer erheblichen und konkreten Gefahr für Leib oder Leben führt, d.h. dass eine wesentliche Verschlimmerung der Erkrankung als bald nach der Rückkehr des Ausländers droht (BVerwG, Urteil vom 17.10.2006 - 1 C 18/05 - juris, Tz. 15). - BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 239.89
Nicht widerspruchsfreier Antrag des Asylbewerbers - Asylbewerber - Andere …
Auszug aus VG Sigmaringen, 17.11.2015 - A 8 K 3238/13
An der Glaubhaftmachung von VerfoIgungsgründen fehlt es regelmäßig, wenn er im Laufe des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbrin gen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellungen nach der Le benserfahrung oder auf Grund der Kenntnis entsprechender vergleichbarer Gesche hensabläufe unglaubhaft erscheinen oder er sein Vorbringen im Laufe des Asylver fahrens steigert, insbesondere, wenn er Tatsachen, die er für sein Begehren als maßgebend bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst spät in das Asylverfahren einführt (BVerwG, Beschluss vom 21.07.1989 - 9 B 239/89-juris, Tz. 3 f.).